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   VG Schleswig, 10.11.2016 - 2 A 119/15   

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https://dejure.org/2016,42933
VG Schleswig, 10.11.2016 - 2 A 119/15 (https://dejure.org/2016,42933)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10.11.2016 - 2 A 119/15 (https://dejure.org/2016,42933)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10. November 2016 - 2 A 119/15 (https://dejure.org/2016,42933)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1991 - 3 S 2000/91

    Verwirkung von nachbarrechtlichen Abwehrrechten - Zurechnung des Verhaltens des

    Auszug aus VG Schleswig, 10.11.2016 - 2 A 119/15
    Insoweit müssen sich die Kläger das Verhalten ihrer Rechtsvorgänger zurechnen lassen, denn nachbarliche Abwehrrecht im Baurecht sind grundstücksbezogene Rechte (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 4.6.2012, - 2 L 56.11 - VGH Mannheim, Urt. v. 25.09.1991, - 3 S 2000/91 -).

    Dies gilt auch gegenüber ungenehmigten baulichen Anlagen (BVerwG, Beschl. v. 11.02.1997, - 4 B 10/97 - VGH Kassel, Urt. v. 25.06.2014, - 3 A 1024/13 - VGH Mannheim, Urt. v. 25.09.1991, - 3 S 2000/91 -).

  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus VG Schleswig, 10.11.2016 - 2 A 119/15
    Unzulässig ist es allerdings, eine vorhandene Bebauung in Zielrichtung auf eine scharfe Trennung von Gebietscharakter und zulässiger Bebauung geradezu gewaltsam in ein Baugebiet der in den §§ 2 ff. BauNVO bezeichneten Art zu pressen mit der Folge der schematischen Anwendung der Zulässigkeitsregeln der Baugebietsvorschriften der BauNVO (BVerwG Urt. v. 23.4. 1969, - 4 C 12.67 -).
  • BVerwG, 11.02.1997 - 4 B 10.97

    Bauordnungsrecht - Verwirkung nachbarlicher Abwehrrechte

    Auszug aus VG Schleswig, 10.11.2016 - 2 A 119/15
    Dies gilt auch gegenüber ungenehmigten baulichen Anlagen (BVerwG, Beschl. v. 11.02.1997, - 4 B 10/97 - VGH Kassel, Urt. v. 25.06.2014, - 3 A 1024/13 - VGH Mannheim, Urt. v. 25.09.1991, - 3 S 2000/91 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.1999 - 10 A 2343/97

    Verwirkung von Nachbarrechten)

    Auszug aus VG Schleswig, 10.11.2016 - 2 A 119/15
    Da ein materiell-rechtliches Abwehrrecht, das im Hinblick auf eine nicht genehmigte bauliche Anlage verwirkt worden ist, bei nachträglicher Legalisierung des Vorhabens nicht wieder auflebt (OVG Münster, Urt. v. 02.03.1999, - 10 A 2343/97 -), ist der von den Klägern geltend gemachte Abwehranspruch insoweit verwirkt, als er sich gegen die Inhalte der angefochtenen Baugenehmigung richtet, die bereits verwirklicht worden waren.
  • VGH Hessen, 25.06.2014 - 3 A 1024/13

    Schriftformerfordernis der Baugenehmigung und Verwirkung von Nachbarrechten

    Auszug aus VG Schleswig, 10.11.2016 - 2 A 119/15
    Dies gilt auch gegenüber ungenehmigten baulichen Anlagen (BVerwG, Beschl. v. 11.02.1997, - 4 B 10/97 - VGH Kassel, Urt. v. 25.06.2014, - 3 A 1024/13 - VGH Mannheim, Urt. v. 25.09.1991, - 3 S 2000/91 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2005 - 1 LB 23/04

    Divergenz im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO);

    Auszug aus VG Schleswig, 10.11.2016 - 2 A 119/15
    Dass die Zimmerei als vorhandene Nutzung zu berücksichtigen ist, ergibt sich daraus, dass sie trotz fehlender Genehmigung von dem Beklagten in einer Weise geduldet wird, die keine Zweifel daran lässt, dass er sich mit deren Vorhandensein abgefunden hat (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 20.01.2005, - 1 LB 23/04 -, Beschl. v. 6.07.2011, - 1 LA 41/11 -), was sich gerade in der Erteilung der hier streitbefangenen Baugenehmigung dokumentiert.
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.07.2011 - 1 LA 41/11

    Zur "näheren Umgebung" i.S. des § 34 BauGB als maßgebliche Bebauung und

    Auszug aus VG Schleswig, 10.11.2016 - 2 A 119/15
    Dass die Zimmerei als vorhandene Nutzung zu berücksichtigen ist, ergibt sich daraus, dass sie trotz fehlender Genehmigung von dem Beklagten in einer Weise geduldet wird, die keine Zweifel daran lässt, dass er sich mit deren Vorhandensein abgefunden hat (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 20.01.2005, - 1 LB 23/04 -, Beschl. v. 6.07.2011, - 1 LA 41/11 -), was sich gerade in der Erteilung der hier streitbefangenen Baugenehmigung dokumentiert.
  • VGH Bayern, 14.05.2020 - 15 ZB 19.2263

    Baugenehmigung für den Anbau an das bestehende Wohnhaus

    Zum einen ist die Verwirkung im öffentlichen Baunachbarrecht grundstücksbezogen ausgerichtet und bindet mithin nach einem Eigentumswechsel auch den nachbarlichen Rechtsnachfolger (BayVGH, B.v. 28.3.1990 - 20 B 89.3055 - BayVBl 1991, 725 = juris Rn. 22; OVG MV, B.v. 5.11.2001 - 3 M 93/01 - NVwZ-RR 2003, 15 = juris Rn. 35; OVG LSA, B.v. 4.6.2012 - 2 L 56/11 - NVwZ-RR 2012, 752 = juris Rn. 7; OVG Schleswig-Holst., B.v. 20.11.2015 - 1 LA 39/15 - juris Rn. 18; B.v. 25.5.2018 - 1 LA 44/17 - juris Rn. 7; VGH BW, U.v. 25.9.1991 - 3 S 2000/91 - VBlBW 1992, 103 = juris Rn. 29; VG Schleswig-Holst., U.v. 10.11.2016 - 2 A 119/15 - juris Rn. 99; Charnitzky/Rung, BauR 2016, 1406/1415 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2018 - 4 LB 10/18

    Widerruf einer Bewilligung zum Abbau von Sand und Kies im Sylter Außenriff

    Dagegen erhob die Klägerin am 05.08.2010 Klage vor dem VG Braunschweig (letztes Az. 2 A 119/15), ohne diese zu begründen.
  • VG Schleswig, 05.06.2019 - 2 B 26/19

    Antrag auf aufschiebende Wirkung eines Nachbarwiderspruchs gegen eine

    Einem "Baugebiet" sind nur solche Grundstücke zuzurechnen, deren bauliche Nutzungen in einem wechselseitigen Austauschverhältnis stehen; nur in diesem Fall kann ein Eigentümer, der sein Grundstück den planungsrechtlichen Vorgaben entsprechend nutzt, schutzwürdig erwarten, dass sich andere - den gleichen Vorgaben unterworfene - Eigentümer ebenfalls an diese Vorgaben halten (OVG Schleswig, Beschl. v. 18.09.2017 - 1 MB 15/17 -, Rn. 20, juris, unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 16.09.1993 - 4 C 28.91 - VG Schleswig, Urt. v. 10.11.2016 - 2 A 119/15 -, Rn. 105, juris).

    Für ein Berufen auf den Gebietserhaltungsanspruch wäre daher auch unter Zugrundelegung dieser Betrachtung kein Raum (vgl. VG Schleswig, Urt. v. 10.11.2016 - 2 A 119/15 -, Rn. 109, juris).

  • VG Schleswig, 30.06.2020 - 2 B 22/20

    Baugenehmigung (Nachbarklage) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Einem "Baugebiet" sind nur solche Grundstücke zuzurechnen, deren bauliche Nutzungen in einem wechselseitigen Austauschverhältnis stehen; nur in diesem Fall kann ein Eigentümer, der sein Grundstück den planungsrechtlichen Vorgaben entsprechend nutzt, schutzwürdig erwarten, dass sich andere - den gleichen Vorgaben unterworfene - Eigentümer ebenfalls an diese Vorgaben halten (OVG Schleswig, Beschl. v. 18.09.2017 - 1 MB 15/17 -, Rn. 20, juris, unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 16.09.1993 - 4 C 28.91 - VG Schleswig, Urt. v. 10.11.2016 - 2 A 119/15 -, Rn. 105, juris; Beschl. v. 30.3.2020 - 2 B 13/20, bestätigt durch OVG Schleswig, Beschl. v. 15.4.2020 - 1 MB 10/20 -).
  • VG Schleswig, 31.01.2023 - 2 B 80/22

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch)

    Der Antragsgegner beruft sich hierzu aus Sicht der Kammer zu Unrecht auf das Urteil der Kammer vom 10.11.2016 zum Aktenzeichen 2 A 119/15.
  • VG Schleswig, 30.03.2020 - 2 B 13/20

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Einem "Baugebiet" sind nur solche Grundstücke zuzurechnen, deren bauliche Nutzungen in einem wechselseitigen Austauschverhältnis stehen; nur in diesem Fall kann ein Eigentümer, der sein Grundstück den planungsrechtlichen Vorgaben entsprechend nutzt, schutzwürdig erwarten, dass sich andere - den gleichen Vorgaben unterworfene - Eigentümer ebenfalls an diese Vorgaben halten (OVG Schleswig, Beschl. v. 18.09.2017 - 1 MB 15/17 -, Rn. 20, juris, unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 16.09.1993 - 4 C 28.91 - VG Schleswig, Urt. v. 10.11.2016 - 2 A 119/15 -, Rn. 105, juris).
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